Ethischer Codex für die Geschäftsbesorgung und Öffentlichkeitsarbeit

Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen (1).

§ 1 Positives Konkurrenzverständnis

Bei der Mittelbeschaffung zur Erfüllung unseres Vereinszweckes lt. Satzung liegt es in der Natur der Sache, dass wir in einer gewissen Konkurrenz zu allen gemeinnützigen Organisationen stehen, die ebenfalls auf Geldzuweisungen angewiesen sind. Diese Konkurrenz verstehen wir im positiven Sinne der Wortbedeutung von lat. concurrere "zusammenlaufen" bei der gemeinsamen Erfüllung eines für die Gesellschaft nutzbringenden Vereinszweckes.

§ 2 Leitlinien

Um Konkurrenz im negativen Sinne zu vermeiden, die beim Agieren auf dem gemeinsamen "Spendenmarkt" mit anderen Organisationen auftreten könnte, und die ggf. die Arbeit der Betroffenen erschweren, bzw. deren Ansehen in der Öffentlichkeit schädigen könnte, bemühen wir uns nach bestem Wissen und Gewissen die folgenden Leitlinien einzuhalten:

(1) Bei der Präsentation der Tätigkeit unseres Vereines in der Öffentlichkeit werden keine Vergleiche zu anderen gemeinnützigen Vereinen gezogen, bzw. abwertende Äußerungen über dieselben gemacht.

(2) Spender, die uns als Förderer anderer gemeinnütziger Vereine und Organisationen, die Clownsarbeit in Kliniken und Seniorenheimen organisieren und finanzieren, bekannt sind, werden nicht mit dem Vorsatz der Abwerbung kontaktiert (2).

(3) Ist uns bekannt, dass in einer Einrichtung bereits Clowns tätig sind, so werden wir (die Mitgliedsvereine des Dachverbandes) von uns aus dort nicht den Einsatzort akquirieren. Sollte hingegen die Einrichtung von sich aus (aus welchen Gründen auch immer) auf uns zukommen, so behalten wir uns vor, unsere Arbeit dort vorzustellen und in Verhandlungen zu treten ohne über den "Vorgänger" zu urteilen.

(4) Im Bereich des Fundraising werden die folgenden ausgewählten gchfhg(3) Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis des Deutschen Fundraising Verbandes e.V. vom 18.04.2008 berücksichtigt:

a) Würde: Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns.

b) Gesetz: Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

c) Solidarität: Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft.

d) Integrität: Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.

e) Fairness: Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.

f) Freie Entscheidung: Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potenzieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen.

g) Privatsphäre: Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander.

h) Datenschutz: Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter.

i) Verwendung: Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der eingeworbenen Mittel.

j) Befangenheit und Interessenskonflikte: Wir nutzen keine Beziehung zu potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun.

k) Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung: Wir werden zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir anderen solche Vorteile versprechen oder gewähren.

§ 3 Verpflichtung

Die Mitglieder des Dachverbandes Clowns in Medizin und Pflege Deutschland e.V. verpflichten sich dazu, die oben genannten Leitlinien nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.

Stand: 14.10.2009

(1) Übernommen aus der Präambel der "19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising - Praxis" des Deutschen Fundraising Verbandes vom 18.04.2008.

(2) Darunter fällt nicht die zufällige Verteilung von Informationsmaterial, wie z.B. bei Mailing-Aktionen oder PR-Aktionen sowie die Weitergabe von Informationen auf Anforderung eines potenziellen Förderers.

(3) Ausgewählt wurden diejenigen der 19 Grundregeln, welche direkt auf den Tätigkeitsbereich des Dachverbands anwendbar sind.